TÜV und Zulassung - häufig gestellte Fragen zum Thema Eintragung von Zubehör
Fragen rund um TÜV Eintragungen und die Zulassungsfähigkeit von Zubehör
Das Thema TÜV und Sicherheit steht bei der Auswahl von Zubehör oft als leidiges Thema an, wird gern vernachlässigt oder ausgeblendet. Auch wenn das Thema weder neu ist, noch grundlegende Änderungen widerfahren hat, drehen sich die meisten Fragen bei Produkten und Umbauten um das Thema der Betriebserlaubnis und Zulassungsfähigkeit. Hier kurz eine Übersicht, was welcher Gutachtentyp aussagt und ob damit eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich ist, oder nicht. Gerade im Bereich von offroad Umbauten ist das Thema TÜV und Eintragung nicht zu vernachlässigen.
Welche Gutachten oder Bescheinigungen gibt es, und was sagen sie aus? Womit ist die Eintragung in die Fahrzeugpapiere problemlos möglich, was geht gar nicht? Muss jedes Zubehör eingetragen werden? Fragen über Fragen. Hier die wichtigsten Dinge die sie zu den Gutachten wissen sollten:
ABE - Allgemeine Betriebserlaubnis
Die ABE, die allgemeine Betriebserlaubnis. Tuning und Zubehör mit ABE bedarf keiner Eintragung oder Vorstellung beim TÜV Prüfer. Das Zubehör kann montiert werden und die ABE ist lediglich mitzuführen. Hier ist jedoch zu beachten, das es Bauteile gibt, bei denen Vorsicht geboten ist. Als Beispiel: Sie erwerben einen Satz Spurverbreiterungen mit einer ABE. Dann können Sie diese Spurverbreiterungen ohne Eintragung an Ihrem Fahrzeug verbauen. Kommen jedoch jetzt Sportfedern oder andere Felgen hinzu, müssen die Spurverbreiterungen eingetragen werden, da sie in Verbindung mit anderem Zubehör montiert werden.
ECE Zulassung, EC Zertifikat, EU Zulassung
die sogenannte ECE Zertifizierung, die EU weite Zulassung erfordert keine weitere Eintragung durch einen Sachverständigen. Das Zertifikat ist im Fahrzeug mitzuführen. Hierbei ist zu beachten, das die Zertifikate selten in deutscher Sprache verfasst sind. Das Zertifikat wird in der Landessprache im ausstellenden Land verfasst. Das ändert jedoch nichts an der EU weiten Gültigkeit. So haben natürlich auch polnische oder spanische Dokumente die volle Gültigkeit.
Gutachterliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die gutachterliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ausgestellt für Zubehör, das eigentlich kein Gutachten braucht. Oft wird auch für nicht eintragungspflichtiges Zubehör von Behörden oder Beamten nach einem Nachweis gefragt. Dazu dient die gutachterliche Bescheinigung der Unbedenklichkeit.
TÜV Gutachten und TÜV Teilegutachten
Zubehör mit TÜV Teilegutachten muss von einem Sachverständigen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. TÜV Teilegutachten werden zumeist erstellt, wenn es sich um Zubehör handelt, welches einer Einbauabnahme unterzogen werden sollte. Zubehör mit einem TÜV Teilegutachten kann bei jeder eintragenden Prüfstelle bundesweit abgenommen werden.
Material- / Festigkeitsgutachten
Bei dem sogenannten Material-/Festigkeitsgutachten handelt es sich um einen Prüfbericht oder Laborbericht, welcher die Eigenschaften des Werkstoffes nach Testkriterien dokumentiert. Es ist nach wie vor eine Einzelabnahme nach §21 StVZO erforderlich. Das Materialgutachten dient dem Prüfer lediglich als Basis zur Einschätzung von Eigenschaften, wie zum beispiel dem Bruch- oder Splitterverhalten. Die Eintragung liegt hier eindeutig allein im Ermessen des eintragenden Sachverständigen.